Muster

Autor: Hennig

Als Nachteilsausgleiche kommen insbesondere in Betracht (nicht abschließende Aufzählung):

Tabelle 1: Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen H

Vorschrift

Nachteilsausgleich

§§  228 ff. SGB IX

Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr

§  3a Abs.  1 KraftStG

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

§  33b Abs.  3 Satz 3 EStG

Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung i.H.v. 7.400 €

§  33 Abs.  2a EStG

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale i.H.v. 4.500 €

Letzte redaktionelle Änderung: 25.03.2022