Muster

Autorin: von Einem

Als Nachteilsausgleiche kommen insbesondere in Betracht (Aufzählung nicht abschließend):

Tabelle 2: Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen G

Vorschrift

Nachteilsausgleich bei Merkzeichen G

§§ 228 ff. SGB IX

Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke

§ 3a Abs. 2 Satz 1 KraftStG

50 % Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder § 46 Abs. 1 StVO : Oranger Parkausweis, allerdings nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (siehe Mandatssituation 7/2.6)

§ 30 SGB XII

Zuerkennung eines Mehrbedarfs von 17 % bei der Gewährung von Leistungen der Grundsicherung

§ 33 Abs. 2a EStG

GdB von mindestens 70 und Merkzeichen G

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale i.H.v. 900 €

Muster 1: Checkliste Voraussetzungen Merkzeichen G

Die obligatorische oder fakultative Feststellung des Merkzeichens G richtet sich nach folgenden Kriterien:

Letzte redaktionelle Änderung: 10.03.2022