Autorin: von Einem |
Als Nachteilsausgleiche kommen insbesondere in Betracht (Aufzählung nicht abschließend):
Tabelle 2: Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen G
Vorschrift | Nachteilsausgleich bei Merkzeichen G |
Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke | |
50 % Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder § 46 Abs. 1 StVO : Oranger Parkausweis, allerdings nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (siehe Mandatssituation 7/2.6) | |
Zuerkennung eines Mehrbedarfs von 17 % bei der Gewährung von Leistungen der Grundsicherung | |
GdB von mindestens 70 und Merkzeichen G Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale i.H.v. 900 € |
Muster 1: Checkliste Voraussetzungen Merkzeichen GDie obligatorische oder fakultative Feststellung des Merkzeichens G richtet sich nach folgenden Kriterien: |
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