OFD Berlin - Verfügung vom 15.01.2001
EZ 1220

OFD Berlin - Verfügung vom 15.01.2001 (EZ 1220) - DRsp Nr. 2008/84076

OFD Berlin, Verfügung vom 15.01.2001 - Aktenzeichen EZ 1220

DRsp Nr. 2008/84076

§ 9 EigZulG Photovoltaikanlagen zur ausschließlichen Stromeinspeisung ins Netz

Wird der mit Photovoltaikanlagen bei selbstgenutzten Objekten erzeugte Solarstrom vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist, wobei sich Abnahmeverpflichtung und garantierter Abnahmepreis aus dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) v. 29.3.2000 (BGBl I S. 2000 S. 305) ergeben, steht die Photovoltaikanlage nicht mehr in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude, sondern sie dient in diesen Fällen i. d. R. unmittelbar der Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb.