Es ist gefragt worden, wie in den Fällen, in denen eine AG als Existenzgründer i. S. von § 7g Abs. 7 Satz 1 EStG eine Rücklage bilden möchte, die Frage zu beurteilen ist, ob an der Gesellschaft nur Personen beteiligt sind, die die Voraussetzungen des § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 EStG erfüllen.
Hierzu bittet die OFD, folgende Auffassung zu vertreten:
Eine KapGes ist nach § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 3 EStG Existenzgründer, wenn an ihr nur natürliche Personen beteiligt sind, die die Voraussetzungen der Nr. 1 der Vorschrift erfüllen. Beteiligt an einer dem deutschen
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