OFD Karlsruhe - Verfügung vom 21.11.2001
S 2223 A

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 21.11.2001 (S 2223 A) - DRsp Nr. 2008/84197

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 21.11.2001 - Aktenzeichen S 2223 A

DRsp Nr. 2008/84197

§ 10b EStG Neuordnung des Spendenrechts - Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen an Musik- und Gesangvereine

1. Allgemeines

Mit Verfügung v. 12.2.2001, S 2223 A - St 333, hatte die OFD unter Bezugnahme auf einen Beschl. der ESt-Referenten des FinMin und der OFD des Landes mitgeteilt, dass Mitgliedsbeiträge an Musik-, Gesang- oder ähnliche Vereine dann als SA abziehbar sind, wenn der Verein mindestens zwei öffentliche Auftritte im Jahr bestreitet. In diesen Fällen fördere der Verein nicht kulturelle Zwecke, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (Abschn. B Nr. 2 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV), sondern kulturelle Zwecke i. S. von Abschn. A Nr. 3 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV. Dabei hatte die OFD gebeten, dies bei der Erteilung der Freistellungsbescheide zu berücksichtigen.

Dieser Rechtsauffassung ist nicht mehr zu folgen. Die Verfügung wird hiermit aufgehoben.

2. Abgrenzungskriterien

Nach dem Ergebnis einer zwischenzeitlichen Erörterung der obersten Fin-Beh des Bundes und der Länder ist hinsichtlich der Abgrenzung zwischen den in der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV aufgeführten kulturellen Zwecken und der Förderung kultureller Zwecke, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (Abschn. B Nr. 2), wie folgt zu verfahren: