Anlage: 1 Abdruck von BGBl 2000 I S.
Hiermit übersende ich einen Abdruck des 2. FGOÄndG vom 19. 12. 2000 mit der Bitte, sich mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen. Das Gesetz ist mit Ausnahme des Art. 1 Nrn. 11 und 19 am 01. 01. 2001 in Kraft getreten (Art. 6 des Gesetzes).
Das 2. FGOÄndG gestaltet das Revisionssystem der
Die Anleitung zur Bearbeitung von Rechtsbehelfen wird bei nächster Gelegenheit an die neuen Regelungen angepasst werden. Die folgenden Hinweise betreffen die Änderungen, die ab sofort für die Finanzämter - und dort insbesondere für die Rechtsbehelfsstellen - wichtig sind.
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