Die bisher auf Ende 2000 befristeten ökologischen Zusatzförderungen nach dem
Für den Einbau bestimmter energiesparender Anlagen können jährliche Zusatzförderungen von bis zu 500 DM, für Niedrigenergiehäuser jährliche Zusatzförderungen von 400 DM in Anspruch genommen werden, wenn der Einbau der Maßnahme (§
Die Beschränkung der Neubauförderung auf Wohnungen, für deren Errichtung noch die derzeitige
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