OFD Koblenz - Verfügung vom 19.02.2001
EZ 1210

OFD Koblenz - Verfügung vom 19.02.2001 (EZ 1210) - DRsp Nr. 2008/80586

OFD Koblenz, Verfügung vom 19.02.2001 - Aktenzeichen EZ 1210

DRsp Nr. 2008/80586

§ 9 EigZulG Rechtsprechung zum EigZulG; hier: Quotelung des Fördergrundbetrags bei Miteigentum (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG);

Mit dem rechtskräftigen, bisher nicht veröffentlichten Gerichtsbescheid vom 24.10.2000 - IX R 95/97 - hat der BFH Folgendes entschieden:

„Wird bei einer Erbauseinandersetzung das Alleineigentum oder Miteigentum an einer eigengenutzten Wohnung gegen Ausgleichszahlung übertragen, ist nur der entgeltlich erworbene Miteigentumsanteil als Erwerbsvorgang gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG begünstigt. Der Fördergrundbetrag wird in Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nur entsprechend dem entgeltlich erworbenen Miteigentumsanteil gewährt.''

Mit dieser Entscheidung hat der BFH unter Aufhebung des nicht veröffentlichten Urteils des FG Rheinland-Pfalz vom 14.10.1997 - 2 K 2267/97 - die Klage abgewiesen und die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen insoweit erneut bestätigt.

Ebenso hat der BFH mit Urteil vom 6.4.2000 - IX R 90/97 - (BStBl 2000 II 414) entschieden, dass ein Anspruchsberechtigter, der bereits Miteigentümer einer eigengenutzten Wohnung sei, und einen weiteren Miteigentumsanteil hinzuerwerbe, gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG den Fördergrundbetrag ebenfalls nur entsprechend dem neu hinzuerworbenen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen könne.