OLG Koblenz - Beschluss vom 28.02.2018
4 W 79/18
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 05.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 376/17

Schadensersatzpflicht des Betreuers wegen Kündigung der privaten Kranken- und Pflegezusatzversicherungen des Betreuten

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.02.2018 - Aktenzeichen 4 W 79/18

DRsp Nr. 2019/222

Schadensersatzpflicht des Betreuers wegen Kündigung der privaten Kranken- und Pflegezusatzversicherungen des Betreuten

1. Ein bestellter (Berufs-)Betreuer kann gegenüber dem Betreuten zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er für diesen eine bestehende private Kranken- und Pflegeversicherung kündigt und kurze Zeit später der - die Versicherung aufgrund der Vertragskündigung nicht mehr zur Leistung verpflichtende - Versicherungsfall eintritt.2. Allein der Umstand, dass der Betreute nicht über die finanziellen Mittel zur laufenden Beitragszahlung verfügt, rechtfertigt eine solche Kündigung nicht, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles (und einer damit verbundenen Beitragsbefreiung) absehbar war.

Tenor

Der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 5.12.2017 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Landgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1;

Gründe