Die Klägerin verlangt als Erbin ihrer Mutter von dem Beklagten als deren früherem Betreuer Schadensersatz wegen Verletzung seiner Amtspflichten.
Die Mutter der Klägerin, A. H., war Inhaberin des Baugeschäfts "H. H.-/Tiefbau"; tatsächlich wurde das Baugeschäft von deren Sohn G. H. geführt. Am 22. September 1995 wurde der Beklagte, von Beruf Rechtsanwalt, zum Betreuer der A. H. mit dem Aufgabenkreis "Führung des Handelsgeschäfts Fa. H.- und Tiefbau ... sowie die Vertretung in allen damit zusammenhängenden gerichtlichen und behördlichen Angelegenheiten einschließlich Postvollmacht" bestellt.
Auf eine vom Beklagten als Betreuer im November 1995 erhobene Klage wurde G. H. durch rechtskräftiges Versäumnisurteil verurteilt, eine Aufstellung aller Forderungen und Verbindlichkeiten des Baugeschäfts zu erstellen und herauszugeben. Am 29. November 1995 wurde eine H. Bau GmbH gegründet (Eintragung am 7. Mai 1996) und G. H. zu deren Geschäftsführer bestellt. Am 4. Dezember 1995 schloß der Beklagte als Betreuer der A.
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