Der Antrag der weiteren Beteiligten zu 1 auf Verfahrenskostenhilfe wird abgelehnt, weil ihre Rechtsverfolgung keine hinreichende Erfolgsaussicht bietet.
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. März 2017 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Die Schwester des Betroffenen, die Beteiligte zu 1, wendet sich gegen die Ablehnung der von ihr angeregten Bestellung eines Betreuers für ihren Bruder.
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