Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Februar 2011 -
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin eine Hinterbliebenenversorgung schuldet.
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