I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) schenkte der Bedachten, einer Freundin, im November 2004 einen Betrag in Höhe von 2 Mio. €. Die Bedachte entrichtete die vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) dafür gegen sie durch bestandskräftig gewordenen Bescheid vom 22. April 2005 festgesetzte Schenkungsteuer von 697.655 €.
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