Expertentipps

Autor: Grziwotz

Für eine lediglich körperlich behinderte Person kann ein Betreuer nur auf ihren eigenen Antrag, der auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden kann, angeordnet werden. Ohne einen derartigen Antrag darf ein Betreuer nicht bestellt werden. Aus diesem Grund wird das Verfahren bei Rücknahme des Antrags beendet. Auch bei einem Antrag des Betroffenen selbst müssen jedoch die Voraussetzungen des §  1816 Abs.  1 BGB für die Betreuerbestellung vorliegen.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022