Sachverhalt

Autor: Grziwotz

Erich Wieß hat sich trotz des Drängens seiner Ehefrau bisher geweigert, eine Vorsorgevollmacht für Krankheitsfälle zu erteilen oder eine Patientenverfügung mit Behandlungswünschen zu errichten. Nunmehr hat er überraschend einen Schlaganfall erlitten und wurde vom Notarzt in die Universitätsklinik eingeliefert. Da er nicht bei Bewusstsein ist, fragt seine Ehefrau, ob nunmehr durch das Betreuungsgericht ein Betreuer als Vertreter mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge bestellt wird. Etwas Ähnliches weiß sie von ihrer Freundin, deren Ehemann sich 2018 in einer ähnlichen Situation befunden hat.

Letzte redaktionelle Änderung: 04.04.2024