OLG München - Beschluss vom 04.08.2009 (31 Wx 60/09)
I. Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 8. April 2009 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 24.375 € [...]