ArbG Köln, vom 06.03.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 3052/91
betriebliche Altersversorgung: Voraussetzungen - Zurücklegung von Dienstjahren
LAG Köln, Urteil vom 10.11.1992 - Aktenzeichen 4 Sa 238/92
DRsp Nr. 2002/6587
betriebliche Altersversorgung: Voraussetzungen - Zurücklegung von Dienstjahren
1. Der Arbeitgeber darf die Erfüllung einer Versorgungszusage davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs 35 Dienstjahre im Betrieb zurückgelegt hat.2. Gewährt der Arbeitgeber nur unter dieser Voraussetzung eine betriebliche Altersversorgung, so bleibt auch der Arbeitnehmer ausgeschlossen, der die 35-jährige Betriebszugehörigkeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs nur um wenige Tage verfehlt.