Autor: Schäfer |
Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (§
Das
der Rücknahme eines rechtswidrigen (§§ |
dem Widerruf eines rechtmäßigen (§§ |
Dabei wird wiederum danach unterschieden, ob es sich um einen
nicht begünstigenden (dann § |
begünstigenden (dann § |
BeispielEin Mandant kommt zu einem Beratungsgespräch. Er teilt mit, dass er von dem Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde mitgeteilt bekommen hat, dass die Aufhebung eines Verwaltungsakts beabsichtigt sei. Er bittet um anwaltliche Beratung, unter welchen Voraussetzungen Verwaltungsakte aufgehoben werden können. |
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|