LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 01.10.2004 (9 Ta 207/04)
I. Der Kläger war bei der Beklagten, die regelmäßig ca. dreißig Arbeitnehmer beschäftigt, seit dem 10.11.2003 als Leiter der Reparaturabteilung gegen Zahlung einer monatlichen Arbeitsvergütung in Höhe von 3.300,00 EUR [...]