BSG - Beschluss vom 31.08.2023 (B 11 AL 6/23 C)
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Senats vom 15. Februar 2023 - B 11 AL 42/21 R - wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I Der Senat hat die Revision des Klägers, der [...]