§ 34 StPO
FNA: 312-2
Fassung vom: 07.04.1987
Stand: 01.01.2025
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung der Höfeordnung, zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen und zur Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, BGBl. I Nr. 395 vom 04.12.2024

§ 34 StPO Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen

§ 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen

StPO ( Strafprozeßordnung )

Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.