| Autor: Schütrumpf |
Ermittlungen des Verteidigers
Nicht selten benennt beispielsweise der Beschuldigte seinem Verteidiger einen Entlastungszeugen. Es bietet sich in einer solchen Situation an, die betreffende Person durch eine Befragung zu überprüfen, bevor man sie gegenüber den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht als möglichen Zeuge mitteilt. Auch wenn seitens der Ermittlungsbehörden solchen eigenen "Ermittlungen" eines Verteidigers oft Misstrauen entgegengebracht wird, ist h.M., dass diese zulässig sind (vgl. MAH Strafverteidigung/Neuhaus, § 15 Rdnr. 25 f.).
Interne Ermittlungen in Unternehmen
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