15.2.13 Belehrung des sachverständigen Zeugen

Autor: Schütrumpf

Kurzüberblick

Ein Sachverständiger liegt nur vor, wenn an diesen ein gerichtlicher Auftrag erteilt wurde. Der Zeuge, der im Übrigen über besondere Sachkunde verfügt, ist sachverständiger Zeuge.

Ein sachverständiger Zeuge ist wie jeder andere Zeuge zu belehren. Bereits die Belehrung des sachverständigen Zeugen als Sachverständiger kann als gerichtlicher Auftrag interpretiert werden.

Sachverhalt

Unmittelbar nach der Festnahme des Angeklagten wurde durch den ermittelnden Staatsanwalt der Rechtsmediziner R beauftragt, am seinerzeit Beschuldigten Feststellungen zu etwaigen körperlichen Beeinträchtigungen zu treffen, die auf ein Kampfgeschehen zwischen dem Beschuldigten und seiner am Tag zuvor verstorbenen Ehefrau hinweisen könnten. Der Rechtsmediziner R ist als Zeuge zur Hauptverhandlung geladen.

Was ist bei seiner Belehrung zu beachten?

Lösung

Abgrenzung von Sachverständigem und Zeugen