Autor: Schütrumpf |
Kurzüberblick
Ein Sachverständiger liegt nur vor, wenn an diesen ein gerichtlicher Auftrag erteilt wurde. Der Zeuge, der im Übrigen über besondere Sachkunde verfügt, ist sachverständiger Zeuge. |
Ein sachverständiger Zeuge ist wie jeder andere Zeuge zu belehren. Bereits die Belehrung des sachverständigen Zeugen als Sachverständiger kann als gerichtlicher Auftrag interpretiert werden. |
Sachverhalt
Unmittelbar nach der Festnahme des Angeklagten wurde durch den ermittelnden Staatsanwalt der Rechtsmediziner R beauftragt, am seinerzeit Beschuldigten Feststellungen zu etwaigen körperlichen Beeinträchtigungen zu treffen, die auf ein Kampfgeschehen zwischen dem Beschuldigten und seiner am Tag zuvor verstorbenen Ehefrau hinweisen könnten. Der Rechtsmediziner R ist als Zeuge zur Hauptverhandlung geladen.
Was ist bei seiner Belehrung zu beachten?
Lösung
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