| Autor: Schütrumpf |
Kurzüberblick
Sachverhalt
Dem Angeklagten A wird zur Last gelegt, am 27.10. gegen Mittag seine Frau mit mehreren Faustschlägen verletzt und sodann durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Hals sowie Mund- und Nasenbereich erstickt zu haben. Bei dem Erstickungsvorgang soll der Angeklagte auf der Getöteten aufgekniet sein. Durch den von der Staatsanwaltschaft beauftragten Rechtsmediziner Dr. R wurde der Angeklagte nach seiner Festnahme untersucht. Es wurden Rötungen an den Knien festgestellt und fotografisch gesichert. Der Rechtsmediziner Dr. R wird als Zeuge zur Hauptverhandlung geladen.
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