| Autor: Schütrumpf |
Kurzüberblick
Sachverhalt
Den Angeklagten A und B - zwei Brüdern- wird vorgeworfen, den Geschädigten C um 23:00 Uhr im Hauseingang zunächst geschlagen und sodann unter Ausnutzung der Gewalteinwirkung dessen Mobiltelefon an sich genommen zu haben. Außerdem sollen sie dem Geschädigten in mindestens einem Fall ein Gramm Marihuana verkauft haben. Der Geschädigte gab in zwei polizeilichen Vernehmungen an, bei A Geldschulden zu haben und deshalb von einer weiteren Person erfahren zu haben, dass A bei seiner Familie per WhatsApp nach ihm gefragt und dabei auch Drohungen ausgesprochen habe. Er habe deshalb den A in seiner Wohnung aufsuchen und ihn zur Rede stellen wollen.
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