| Autor: Schütrumpf |
Kurzüberblick
Sachverhalt
Gegen A werden bei der Staatsanwaltschaft München II Ermittlungen wegen des Verdachts eines Vergehens gem. § 266a StGB geführt. A ist Geschäftsführer der M GmbH & Co. KG. Grundlage dieser Ermittlungen war zunächst eine Kontrollmaßnahme des Hauptzollamts Nürnberg am 15.02. nach dem . Während dieser Kontrolle wurden die Ausweisdokumente von sieben mutmaßlich scheinselbständig tätigen Kommanditisten der M GmbH & Co. KG einbehalten und diese wurden für den Folgetag vorgeladen. Die Vorladung erfolgte in Abwandlung eines Formblatts, bei welchem die vorgesehene Folge, nämlich bei der Ausländerbehörde zu erscheinen, durch eine Terminsmitteilung für eine Vernehmung beim Hauptzollamt ersetzt wurde. Dieser Vernehmungstermin wurde für den folgenden Tag auf 8:00 Uhr festgesetzt.
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