20.1.8 Exkurs: Die Besetzung des Gerichts

Autor: Weise

Recht auf den gesetzlichen Richter nach § 101 Abs. 2 GG

20.52

Basierend auf dem verfassungsrechtlich normierten Anspruch des Angeklagten auf eine Entscheidung durch den gesetzlichen Richter mit Blick auf die Wahrung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung und die Sicherung des Vertrauens der Rechtssuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte95)

verfügt der Angeklagte/Verteidiger je nach Spruchkörper und Instanz über unterschiedliche Rechtsbehelfe.

Verfahren vor den Amtsgerichten und den Berufungskammern der Landgerichte

20.53

Ein förmlicher Besetzungseinwand nach § 222b StPO kann nach dem Willen des Gesetzgebers nur für erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht erhoben werden, § 222a Abs. 1 StPO.96)

Für den Verteidiger besteht daher - auch bereits vor Beginn der Hauptverhandlung - in Strafverfahren vor dem Amtsgericht und im Berufungsverfahren nur die Option, schriftsätzlich auf eine etwaige fehlerhafte Gerichtsbesetzung hinzuweisen und eine ordnungsgemäße Besetzung anzuregen.

Erstinstanzliche Verfahren vor den Landgerichten und den Oberlandesgerichten

20.54