2.1.7 Entscheidung über den Besetzungseinwand

Autoren: Lucke/Jänicke

2.1.7.1 Zuständigkeit

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (2019) wurde das sogenannte Vorabentscheidungsverfahren für den Besetzungseinwand eingeführt, § 222b Abs. 2 und 3 StPO. Dieses soll nach Auffassung des Gesetzgebers inhaltlich "im Wesentlichen an das Revisionsverfahren angelehnt sein" (BT-Drucks. 19/14747, S. 29), wobei es sich konzeptionell am Abhilfeverfahren nach § 306 Abs. 2 StPO bei der (einfachen) Beschwerde orientiert, und so stellt es im Ganzen sicherlich ein "atypisches Zwischenverfahren eigener Art" (BeckOK StPO/Wiedner, 40. Ed., § 338 Rdnr. 9.3) dar. Etliche Fragen, auch grundlegender Art, werden daher noch der gerichtlichen Klärung bedürfen, so dass die aktuelle Rechtsprechung hierzu – gerade mit Blick auf das Divergenzverfahren bei den Oberlandesgerichten – genau verfolgt werden sollte.

Hinweis

Die Anzahl der bisher veröffentlichten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen in diesem Zusammenhang sind trotz der Aktualität und Relevanz der Gesetzesänderungen mehr als überschaubar.