| Autoren: Dehne-Niemann/Krause |
Kurzüberblick
Gegen einen Nebenklagenichtzulassungsbeschluss kann sich der Antragsteller (wie auch die Staatsanwaltschaft) mit der einfachen Beschwerde (§ 304 StPO) wehren. | |
Für die Berechtigung zur Nebenklage kommt es allein darauf an, dass der Gegenstand der Anklage (§ | |
Eine Verfolgungsbeschränkung gem. § |
Sachverhalt
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