Autor: Grube |
Kurzüberblick
Werden bei der Durchsuchung Gegenstände lediglich vorläufig sichergestellt, um sie anschließend durchzusehen, ist die Durchsuchung noch nicht beendet; statthaftes Rechtsmittel gegen den Durchsuchungsbeschluss ist in diesem Fall die Beschwerde.1) |
Ein Durchsuchungsbeschluss genügt nicht den inhaltlichen Vorgaben an eine rechtmäßige Anordnung, wenn der Tatvorwurf nicht konkretisierend umschrieben wird, die verdachtsbegründenden Tatsachen nicht genannt oder die zu suchenden Beweismittel nicht konkret bezeichnet werden.2) |
Sachverhalt
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