4.1.1 Die Bedeutung der Beschlagnahme

Autoren: Henke/Schwürzer

Praktischer Anwendungsbereich

4.1

Die praktische Bedeutung der Beschlagnahme kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Es ist nicht nur in Großverfahren, sondern auch in vielen Ermittlungsverfahren, die allgemeine Strafsachen betreffen, kaum vorstellbar, dass die Ermittlungen ohne Durchsuchungen und Beschlagnahmen geführt werden. So dürfte nahezu jedes Ermittlungsverfahren, das Betäubungsmittelstraftaten, organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Steuerkriminalität betrifft, Beschlagnahmen zum Gegenstand haben. Aber auch in anderen Ermittlungsverfahren werden regelmäßig Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen erwirkt.

Bedeutung für den Mandanten

4.2

Daneben haben Durchsuchungs- und Beschlagnahmesituationen auch eine besondere Bedeutung für den Mandanten. In nicht wenigen Fällen wird eine solche Maßnahme der erste Kontakt sein, den der Mandant, ob als Zeuge oder als Beschuldigter, mit den Ermittlungsbehörden hat. Nicht zu unterschätzen ist überdies der Umstand, dass eine Durchsuchung oder Beschlagnahme auch mit einer erheblichen Stigmatisierung des Mandanten verbunden sein kann. Das ist auch einer der wesentlichen Gründe dafür, dass die Rechtsprechung durchaus vorsichtig bei der Bewertung der Zulässigkeit entsprechender Maßnahmen ist.1)