4.2.2 Bestätigung der Beschlagnahmeanordnung

Autoren: Henke/Schwürzer

Kurzüberblick

4.52

Die Beschlagnahme kann durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen bei Gefahr im Verzug angeordnet werden, wenn sich beim Zuwarten auf eine richterliche Anordnung die Gefahr des Beweismittelverlusts ergibt.21)

Ein Unterlassen der richterlichen Bestätigung binnen der Dreitagesfrist nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO führt nicht zur Unwirksamkeit der Beschlagnahme.22)

Gegen die Beschlagnahme kann der Verletzte nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO die richterliche Entscheidung beantragen, selbst wenn er den Gegenstand ursprünglich freiwillig herausgegeben hat.23)

Sachverhalt

Dem Mandanten liegt ein Raub zur Last. Da er vermeintlich auf frischer Tat gesehen wurde, hat die Polizei bei ihm ohne richterlichen Beschluss die Wohnung durchsucht und verschiedene Gegenstände mitgenommen, die sie für Diebesgut erachtet. Da der Mandant von der Situation völlig überrascht war, hat er gegen die Mitnahme der Gegenstände mit Ausnahme eines Computers nicht protestiert.

Nach fünf Tagen begibt sich der Mandant nunmehr zum Anwalt. Was ist zu tun?

Lösung

4.53

Anders als in der vorangegangenen Mandatssituation ist im vorliegenden Fall keine richterliche Beschlagnahmeanordnung ergangen. Natürlich bestehen auch in diesen Fällen erst recht Rechtschutzmöglichkeiten.