4.2.4 Beschlagnahme bei Zeugnisverweigerung

Autoren: Henke/Schwürzer

Kurzüberblick

4.82

Die in § 97 StPO benannten Beschlagnahmeverbote dienen der Verhinderung einer Umgehung der Zeugnisverweigerungsrechte.62)

Der Zeugnisverweigerungsberechtigte muss wenigstens Mitgewahrsam an der Sache haben.63)

Das Beschlagnahmeverbot greift nicht, wenn der Betroffene nach ordnungsgemäßer Belehrung den Gegenstand freiwillig herausgibt.64)

Sachverhalt

Dem Mandanten liegt ein Betrug zur Last. Die Ermittlungsbehörden vermuten Unterlagen bei seiner geschiedenen Ehefrau. Tatsächlich hat der Mandant seiner geschiedenen Ehefrau mehrere Schriftstücke zukommen lassen, in denen er Umstände darstellt, aus denen auf seinen Tatplan geschlossen werden kann. Mit richterlicher Durchsuchungsanordnung werden diese beschlagnahmt. Die geschiedene Ehefrau des Mandanten hat die Unterlagen zunächst freiwillig herausgegeben, sich aber unmittelbar nach der Durchsuchung an den Mandanten gewandt, der nunmehr direkt zum Anwalt geeilt ist.

Was ist zu tun?

Lösung

Beschlagnahmeverbote

4.83