8.2.6 Entpflichtungsantrag des Pflichtverteidigers wegen irreparabler Vertrauensstörung

Autor: Endler

Kurzüberblick

8.87

Gründe für die Annahme einer nachhaltigen und endgültigen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses können auch in der Person des Beschuldigten liegen. In solchen Fällen kann der Pflichtverteidiger selbst die Rücknahme seiner Beiordnung beantragen.

Lehnt das Gericht die Entpflichtung ab, so fragt sich, ob der Pflichtverteidiger hiergegen Beschwerde einlegen kann.

Dies wird in Rechtsprechung und Literatur zum Teil mit der Begründung abgelehnt, genauso wenig wie ein Anwalt das Recht habe, in einer bestimmten Sache zum Pflichtverteidiger bestellt zu werden, stehe ihm ein Anspruch zu, von einer bestimmten Pflichtverteidigung entbunden zu werden. Bestellung und Rücknahme der Bestellung stünden vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden.23)