9.2.1 Verdacht der Tatbeteiligung des Verteidigers

Autor: Schütrumpf

Kurzüberblick

9.14

Strafbarkeit der Beteiligung setzt i.d.R. positive Kenntnis des Rechtsanwalts voraus.

Fraglich ist, wann ein Verteidigungsverhältnis zeitlich beginnt.

Verteidigungsunterlagen unterliegen nicht der Beschlagnahme.

Für den Ausschluss braucht es einen dringenden Tatverdacht, solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind.

Sachverhalt

Der Geschäftsführer G sucht Rechtsanwalt S auf und übergibt ihm einen Bescheid der Rentenversicherung, aus dem sich ergibt, dass ein Mitarbeiter durch die Rentenversicherung als scheinselbständig eingestuft wurde und entsprechende Beitragsnachzahlungen gefordert werden. G lässt sich über strafrechtliche Risiken aufklären und diskutiert mit Rechtsanwalt S den Umgang mit ähnlich gelagerten Mitarbeitern. G fertigt sich während des Gesprächs Notizen an und hält in diesen Notizen fest: "Vergleichsfälle identifizieren und sobald erkannt als sozialversicherungspflichtig behandeln … bei Kriterien für die Abgrenzung Zeiterfassung von Bedeutung … Zeiterfassung abschalten?! … keine Übergangsfristen, Strafbarkeit setzt aber subjektiven Tatbestand, also Vorsatz, voraus …"