Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 24. Februar 2021 werden verworfen.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Das Landgericht hat den Angeklagten K. der Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und den Angeklagten M. der Vergewaltigung schuldig gesprochen. Es hat gegen die Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt. Gegen ihre Verurteilungen wenden sich diese mit ihren auf die Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Revisionen. Die Rechtsmittel bleiben ohne Erfolg.
I.
1. Das Landgericht hat im Wesentlichen folgende Feststellungen getroffen:
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