BGH - Beschluss vom 27.11.2018
5 StR 566/18
Normen:
StPO § 261;
Fundstellen:
NStZ-RR 2019, 94
StV 2019, 316
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 20.06.2018

Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse eines DNA-Gutachtens im strafrechtlichen Verfahren

BGH, Beschluss vom 27.11.2018 - Aktenzeichen 5 StR 566/18

DRsp Nr. 2019/514

Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse eines DNA-Gutachtens im strafrechtlichen Verfahren

Für die ordnungsgemäße Darstellung der Ergebnisse eines DNA-Gutachtens ist mindestens die Angabe der numerischen Wahrscheinlichkeit einer möglichen Übereinstimmung der aufgefundenen DNA-Spuren mit denen des Angeklagten erforderlich, um dem Revisionsgericht eine hinreichende Überprüfung zu ermöglichen.

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 20. Juni 2018 mit den zugehörigen Feststellungen im Schuldspruch im Fall II.4 der Urteilsgründe, im Gesamtstrafausspruch und hinsichtlich der Einziehungsentscheidung aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 261;

Gründe