Der Angeklagte K. hat die Kosten seiner zurückgenommenen Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. Januar 2018 zu tragen.
2.Auf die Revision der Nebenbetroffenen wird das vorbenannte Urteil mit den Feststellungen zur Zuordnung der entsprechenden Geldscheine aufgehoben, soweit die Einziehung der in der Wohnung der Nebenbetroffenen beschlagnahmten 9.980 Euro angeordnet worden ist.
In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten dieses Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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