1. Mit Urteil vom 2. August 2018 hat das Oberlandesgericht München den Angeklagten wegen Werbens um Unterstützer für eine ausländische terroristische Vereinigung in zwei Fällen, versuchter Anstiftung zum Verbrechen des Totschlags sowie Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt (
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