Hohes Gericht,
in dem Strafverfahren gegen den Angeklagten ...
beantrage ich gem. § 265 Abs. 3 StPO die Aussetzung der Hauptverhandlung.
Im heutigen Fortsetzungstermin hat der Zeuge Z Angaben gemacht, die auch zu einer Verurteilung wegen einer Straftat nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StGB führen können. Diese Angaben hat er bislang bei der polizeilichen Vernehmung nicht gemacht, jedenfalls sind sie nicht aktenkundig. In der Anklageschrift wird dem Angeklagten eine Straftat nach § 242 Abs. 1 StGB vorgeworfen.
Der Angeklagte bestreitet die neuen Angaben des Zeugen Z. Auf die Verteidigung ist der Angeklagte nicht genügend vorbereitet.
Rechtsanwalt
(Anm.: Der Antrag ist mündlich in der Hauptverhandlung zu stellen. Eine schriftliche Fassung kann als Anlage zum Protokoll gegeben werden.)
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