Antrag auf Terminsverlegung bei polizeilicher Beschuldigtenvernehmung

 

 

 

Kriminalpolizei...

KHK...

(Anschrift)

vorab per Telefax ...

In dem Ermittlungsverfahren

gegen  ...

wegen des Verdachts der ...

Az.       ...

wird auf die bereits bei den Akten befindliche Vollmacht verwiesen und erneut mitgeteilt, dass der Unterzeichner mit der Verteidigung des Beschuldigten ... beauftragt ist. In diesem Zusammenhang wurde dem Unterzeichner durch den Beschuldigten die Ladung zur Vernehmung am ... vorgelegt.

Der Unterzeichner möchte seine ihm aus §§ 163a Abs. 4 Satz 3, 168c Abs. 1 StPO eröffneten Anwesenheitsrechte wahrnehmen und bei der geplanten polizeilichen Beschuldigtenvernehmung zugegen sein. An dem mitgeteilten Termin hat der Unterzeichner jedoch eine bereits seit längerem angesetzte Hauptverhandlung wahrzunehmen, so dass beantragt wird, den Termin für die Beschuldigtenvernehmung zu verlegen.

Es ist der Verteidigung bekannt und bewusst, dass ein Anspruch auf Verlegung des Termins zur Durchführung einer polizeilichen Vernehmung des Beschuldigten nicht besteht.