An das
Landgericht Dresden - Große Strafkammer -
Az. 135 Ls
In der Strafsache gegen A.F.
wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten folgenden
Antrag:
Ich beantrage die Verlesung von Seite 4 und 5 der polizeilichen Vernehmung der Zeugen A.B. vom 10.12.2018.
Begründung:
In seiner heutigen Zeugenvernehmung äußerte der Zeuge A.B., er habe zwischen Februar 2016 und August 2016 jede Woche einmal vom Angeklagten fünf Gramm Crystal zum Eigenverbrauch gekauft. Er sei bei der Übergabe des Crystals und des Geldes immer "klar" gewesen und habe daher den Angeklagten immer zweifelsfrei erkannt. In der polizeilichen Vernehmung jedoch beschreibt der Zeuge, dass er aufgrund seiner extremen Abhängigkeit im fraglichen Zeitraum nicht mehr klar denken konnte und deshalb von jedem Crystal angekauft hätte.
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