LG Oldenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 2 KLs 79/19
Beginn der Wochenfrist bei BesetzungseinwandAnforderungen an BesetzungseinwandSchöffenauslosung durch beauftragte Richterin kein Verstoß gegen § 77 GVG
OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2020 - Aktenzeichen 1 Ws 190/20
DRsp Nr. 2021/12809
Beginn der Wochenfrist bei BesetzungseinwandAnforderungen an BesetzungseinwandSchöffenauslosung durch beauftragte Richterin kein Verstoß gegen § 77GVG
1. Wird dem Verteidiger die Besetzung des Gerichts nur per Fax mitgeteilt, so beginnt damit nicht die Wochenfrist zum Besetzungseinwand zu laufen.2. Es liegt kein Verstoß gegen § 77 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 GVG vor, wenn der Präsident des Landgerichts eine Richterin mit der Schöffenauslosung beauftragt.
Der Besetzungseinwand der Angeklagten AA wird als unbegründet zurückgewiesen.