Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung als Verletztenbeistand

 

 

 

Landgericht M

(Anschrift)

In dem Ermittlungsverfahren

gegen  A

wegen Meineids u.a.

Az.       ...

lege ich namens des Verletzen Herrn B gegen den Beschluss des Amtsgerichts X vom ..., mit dem mein Antrag auf Bestellung als Verletztenbeistand im Ermittlungsverfahren abgelehnt hat,

Beschwerde

ein und beantrage, unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts X vom ... mich gem. § 406h Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1 StPO dem Verletzten Herrn B bereits im Ermittlungsverfahren als Verletztenbeistand beizuordnen.

Zur

Begründung

führe ich aus:

Das Amtsgericht als nach §§ 406h Abs. 3 Satz 2, 162 StPO zuständiges Gericht hat meine Beiordnung als Verletztenbeistand der Nebenklage mit der Begründung abgelehnt, das Ermittlungsverfahren gegen A werde nicht wegen eines nach § 395 StGB nebenklagefähigen Delikts geführt, weshalb die Beiordnungsvoraussetzungen nach § 406h Abs. 3 Satz 1 StPO nicht vorlägen. Diese Beurteilung ist in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft. Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts liegen die Voraussetzungen der §§ 406h Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, 395, 397a StPO vor.