Amtsgericht...
- Strafrichter -
(Anschrift)
Strafsache der Staatsanwaltschaft ...
gegen ...
wegen des Verdachts des Betrugs
Az. ...
Gegen den vom Amtsgericht am ... in das Vermögen des Angeschuldigten angeordneten Vermögensarrest lege ich Beschwerde ein und
beantrage,
1. den Arrestbeschluss des Amtsgerichts ... vom ..., Az. ..., aufzuheben und
2. die Pfändung des Kontoguthabens des Angeschuldigten bei der X-Bank in Y-Stadt, IBAN ..., aufzuheben.
Begründung:
Sachverhalt
Gegen meine Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft am ... und damit zwei Jahre nach Vollziehung des Vermögensarrests aus dem Beschluss des Amtsgerichts vom ... wegen Betrugs Anklage zum Amtsgericht - Strafrichter - erhoben. Das Amtsgericht hat nunmehr nach Ablauf eines weiteren Jahres, soweit bekannt infolge Personalmangels, über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden.
Zulässigkeit
Die einfache, unbefristete Beschwerde ist gem. § 304 StPO zulässig. Die Beschwer meines Mandanten durch die Maßnahmen dauert an, da das Kontoguthaben nach wie vor auf der Grundlage des Beschlusses gepfändet ist.
Begründetheit
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