LG Hamburg, vom 18.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 607 Vollz 154/15
Bestehen der Gefahr einer tiefgreifenden Entfremdung zwischen dem Gefangenen und seinen Angehörigen während des Strafvollzugs; Begrenzung solcher nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sowie unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit; Notwendigkeit der Erhebung der Anhörungsrüge betreffend eine Gehörsverletzung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde
BVerfG, Beschluss vom 16.11.2016 - Aktenzeichen 2 BvR 323/16
DRsp Nr. 2016/19915
Bestehen der Gefahr einer tiefgreifenden Entfremdung zwischen dem Gefangenen und seinen Angehörigen während des Strafvollzugs; Begrenzung solcher nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sowie unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit; Notwendigkeit der Erhebung der Anhörungsrüge betreffend eine Gehörsverletzung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.