BFH - Urteil vom 31.05.1989 (III R 91/87) - DRsp Nr. 1996/10595
BFH, Urteil vom 31.05.1989 - Aktenzeichen III R 91/87
DRsp Nr. 1996/10595
»1. Die von der Rechtsprechung für die steuerliche Anerkennung von Darlehensverhältnissen zwischen nahen Angehörigen ausgestellten Grundsätze sind auf typische stille Gesellschaften zwischen Familienangehörigen mit Verlustbeteiligung nicht uneingeschränkt übertragbar.2. Entspricht die Rechtsstellung der schenkweise in das väterliche Unternehmen aufgenommenen Kinder dem Regelstatut des HGB, so steht die fehlende Sicherung des in mehreren Jahresraten zu tilgenden Auseinandersetzungsguthabens einer steuerlichen Anerkennung der stillen Gesellschaft nicht entgegen.«
Normenkette:
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 4 ;
Gründe:
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