BGH - 21.08.1952 (5 StR 79/52) - DRsp Nr. 1996/15576
BGH, vom 21.08.1952 - Aktenzeichen 5 StR 79/52
DRsp Nr. 1996/15576
Ist ein Verteidiger zum Pflichtverteidiger bestellt, so erstreckt sich seine Bestellung auf das ganze Verfahren des ersten Rechtszuges. Die Beiordnung gilt daher auch für Termine vor dem ersuchten Richter.