BGH - 30.03.1988 (3 StR 78/88) - DRsp Nr. 1997/1270
BGH, vom 30.03.1988 - Aktenzeichen 3 StR 78/88
DRsp Nr. 1997/1270
Soll die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden, muß das Gericht gem. § 265 Abs. 2StPO auf diese Möglichkeit hinweisen, wenn weder Anklageschrift noch Eröffnungsbeschluß einen Hinweis darauf enthalten, daß eine Anordnung nach § 64StGB in Betracht kommt.