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1981
BGH
BGH - Beschluß vom 11.09.1981
2 StR 519/81
Normen:
StPO
§
244
Abs.
3
;
Fundstellen:
NStZ 1981, 487
BGH - Beschluß vom 11.09.1981 (2 StR 519/81) - DRsp Nr. 1996/21549
BGH,
Beschluß
vom 11.09.1981
- Aktenzeichen 2 StR 519/81
DRsp Nr. 1996/21549
»Der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden.«
Normenkette:
StPO
§
244
Abs.
3
;
Fundstellen
NStZ 1981, 487
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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